KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act: Pflicht seit 2025
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 der EU-Verordnung 2024/1689 Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ihr Personal in ausreichender KI-Kompetenz zu schulen. Die Pflicht gilt für alle KI-Systeme, auch Chat-Assistenten, und betrifft eigenes Personal wie beauftragte Dienstleister.